Skip links
Kontakt

AGB

  1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Maklerverträge zwischen der Firma Grunack Immobilien, Inh. Ayleen Grunack, Berliner Straße 46, 51063 Köln, (nachfolgend „Grunack Immobilien“) und Kunden (nachfolgend „Kunde“), unabhängig davon, ob sie schriftlich, in Textform, mündlich oder konkludent geschlossen wurden. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich mindestens in Textform anerkannt wurden.

  1. Definitionen

Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten, kaufen, mieten oder pachten möchte oder einen Suchauftrag erteilt.
Auftraggeber: Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie, der uns mit Nachweis oder Vermittlung beauftragt.
Hauptvertrag: Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag über eine Immobilie.
Schriftform: Sofern in diesen AGB von Schriftform die Rede ist, bedeutet dies, dass Mitteilungen per Brief oder E-Mail erfolgen können. Soweit gesetzlich zulässig, genügt Textform im Sinne von § 126b BGB.

  1. Vertragsschluss
  1. Der Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde unsere Maklertätigkeit in Anspruch nimmt (z. B. durch Anforderung eines Exposés, Kontaktaufnahme nach Inseraten oder Vereinbarung von Besichtigungen) und wir unsere Provisionsforderung klar kommuniziert haben. Bei Verbrauchern kommt ein Maklervertrag nur wirksam zustande, wenn er in Textform geschlossen wird (§ 656a BGB).
  2. Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig davon, ob der Hauptvertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter einerseits oder dem Interessenten andererseits geschlossen wurde – entscheidend ist, dass unsere Tätigkeit für das Zustandekommen des Vertrags mitursächlich war.
  1. Weitergabeverbot

Unsere Informationen, Nachweise und Exposés sind vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung gestattet. Bei unberechtigter Weitergabe und daraus resultierendem Hauptvertragsabschluss schuldet der Kunde die vereinbarte Provision zzgl. MwSt.

  1. Eigentümerangaben und Haftung für Informationen

Unsere Objektinformationen beruhen auf Angaben von Auftraggebern oder Dritten. Wir prüfen diese nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine Haftung dafür übernehmen wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschweitergabe; im Übrigen gelten die Haftungsregelungen unter § 15 dieser AGB.

  1. Vorkenntnis

Ist dem Kunden ein Objekt bereits bekannt, muss er uns dies innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitteilen. Unterlässt er dies schuldhaft, haftet er für nachweislich entstandene Aufwendungen.

  1. Mitteilungs- und Rückfragepflicht

Vor Abschluss eines Hauptvertrags ist der Kunde verpflichtet, uns Namen und Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners mitzuteilen und bei uns nachzufragen, ob dieser durch unsere Tätigkeit zugeführt wurde. Der Kunde muss uns unverzüglich den Abschluss eines Hauptvertrags (auch unter Bedingungen oder mit Rücktrittsrecht) unter Nennung aller Beteiligten und Konditionen schriftlich mitteilen.

  1. Vollmacht

Der Kunde erteilt uns Vollmacht zur Einsichtnahme in Grundbücher, Bauakten und sonstige relevante Unterlagen sowie bei Eigentumswohnungen gegenüber WEG-Verwaltern für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Vertragsende.

  1. Doppeltätigkeit

Wir dürfen auch für die andere Partei provisionspflichtig tätig werden, sofern keine Interessenkollision besteht. Bei Wohnimmobilienverkäufen zwischen Verbrauchern gelten die §§ 656a–656d BGB, insbesondere § 656c BGB (Provisionsteilung).

  1. Entstehen des Provisionsanspruchs
  1. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unserer Vermittlungstätigkeit oder unseres Nachweises ein Hauptvertrag zustande kommt. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit für den Vertragsabschluss genügt. Ein persönliches Mitwirken beim Abschluss ist nicht erforderlich.
  2. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags und nach Rechnungsstellung fällig.
  3. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn:
  • der Hauptvertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird, die dem angebotenen wirtschaftlich gleichwertig sind,
  • statt des ursprünglich beabsichtigten Vertrags (z. B. Kauf) ein anderer wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag abgeschlossen wird (z. B. Miete, Pacht),
  • der Erwerb aus einer Versteigerung erfolgt,
  • Rechte am Objekt in einer anderen Rechtsform übertragen werden oder ein Teil- oder Mehrerwerb erfolgt.
  1. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Hauptvertrag aufgrund von Rücktritt, Anfechtung oder anderen, vom Kunden oder Vertragspartner zu vertretenden Umständen nicht zustande kommt oder nachträglich aufgehoben wird. In solchen Fällen kann zusätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz entstehen. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
  2. Die Berechnung der Provision erfolgt nach der individuellen Courtagevereinbarung oder, falls eine solche fehlt, nach den Angaben im Angebot oder Exposé. Liegt weder eine Vereinbarung noch eine Angabe im Angebot vor, wird die marktübliche Provision gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung gestellt.
  3. Als marktübliche Provisionen gelten – soweit nicht anders vereinbart – die in der Branche allgemein üblichen Sätze, insbesondere:
    • beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher: bis zu 3,57 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Partei (§ 656c BGB),
    • bei Wohnraummietverträgen (bei Vermieterauftrag): bis zu 2 Monatsnettokaltmieten zzgl. USt (§ 2 WoVermittG),
    • bei gewerblichen Mietobjekten, Grundstücken oder Mehrfamilienhäusern: bis zu 3,57 % inkl. USt auf den Kaufpreis bzw. bis zu 3 Monatskaltmieten zzgl. USt.

Diese Sätze können regional oder objektspezifisch abweichen. Maßgeblich ist die Angemessenheit unter Berücksichtigung von Lage, Objektart und Aufwand.

  1. Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Provision ist auch für Ersatz- oder Folgegeschäfte geschuldet, wenn diese innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Maklervertrags zustande kommen und auf unsere Tätigkeit zurückzuführen sind (z. B. Erwerb statt Miete oder Vertrag mit Rechtsnachfolger des ursprünglichen Vertragspartners).

  1. Aufwendungsersatz
  1. Zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Vermarktung ist Grunack Immobilien berechtigt, notwendige Fremdleistungen – z. B. Grundrisszeichnungen, Wohnflächenberechnungen, Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis, behördliche Anfragen oder gerichtliche Registerauszüge – durch sachverständige Dritte (z. B. Architekten, Vermesser, Bauämter, Amtsgerichte oder Handwerksbetriebe) erbringen zu lassen. Die Beauftragung externer Dienstleister erfolgt ausschließlich zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und nicht zur Gewinnerzielung.
  2. Die Beauftragung solcher Leistungen erfolgt ausschließlich im Namen und mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Kunden. Vor der Beauftragung wird der Kunde über die Art und den voraussichtlichen Umfang der Kosten informiert.
  3. Tritt Grunack Immobilien für diese Leistungen in Vorleistung, so ist der Kunde verpflichtet, die nachgewiesenen und erforderlichen Auslagen zu erstatten, sofern kein Hauptvertrag zustande kommt.
  4. Die Erstattungspflicht besteht nur, wenn dem Kunden auf Verlangen die erstellten Unterlagen vollständig ausgehändigt oder digital zur Verfügung gestellt werden. Eine darüber hinausgehende pauschale Aufwandsentschädigung wird nicht geschuldet.
  1. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung bestehen nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis resultierenden Gegenforderungen.

  1. Haftung

Wir haften unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Eine Widerrufsbelehrung samt Musterformular ist Bestandteil dieser AGB.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG verarbeitet. Der Kunde wird über Art, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie seine Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch etc.) schriftlich informiert. Eine ausführliche Datenschutzerklärung wird separat bereitgestellt, oder ist jederzeit unter www.grunack-immobilien.de abrufbar.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Grunack Immobilien. Für Verbraucher findet die gesetzliche Gerichtsstandsregelung Anwendung.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Email: a.grunack@grunack-immobilien.de

Phone: +49 173 37 1000